Zwei-Faktor-Authentifizierung
Bei der "Zwei-Faktor-Authentifizierung" wird neben einem gültigen Ausweis noch ein
gültiger PIN-Code angefordert. Ein Zutritt wird nur gewährt, wenn beide
Authentifizierungsmerkmale zusammenpassen.
Bei einer zeitlich begrenzten Aufhebung der Zwei-Faktor-Authentifizierung
(Funktion: "Befristete Berechtigung") wird nach einmalig erfolgter Eingabe
des PIN-Codes für eine bestimmte Zeitspanne auf den "zweiten Faktor"
verzichtet, d. h. der Zutritt erfolgt über den berechtigten Ausweis.
Für die Konfiguration auf unseren Geräten fragen Sie Ihren Login auf Xpert bei uns an!
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